Hintergrund Die Behandlung von Personen mit schweren geistigen Behinderungen, die sich selbst schädigende Sexualpraktiken ausüben und nicht in der Lage sind, eine Einwilligung zu erteilen, stellt eine erhebliche Herausforderung für die Gesundheitsdienste dar. Behandlungsoptionen können sehr persönlich und aufdringlich sein und möglicherweise das Risiko eines Rechtsstreits darstellen. Es besteht jedoch auch die Gefahr, wegen Fahrlässigkeit strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn die erforderliche Behandlung nicht durchgeführt wird. Dieses Papier diskutiert die Behandlung eines Individuums, das an einem solchen Verhalten beteiligt ist – autoerotische Erstickung. Es beschreibt, wie die rechtlichen Aspekte der Gestaltung und Umsetzung des Behandlungsansatzes gehandhabt wurden.
Methoden Der Behandlungsansatz umfasste ein verhaltens- und psychoedukatives Programm. Eine einzelne Fallstudienmethode wurde verwendet, um die Wirksamkeit der Intervention zu bewerten.
Ergebnisse Die Intervention führte zum Erlernen eines neuen adaptiven Verhaltens. Die autoerotische Erstickung hörte auf und das Masturbationsverhalten des Individuums änderte sich ausreichend, um die Sterblichkeitsgefahr zu verringern. Qualitativ wurde eine signifikante Verringerung des Stressniveaus der Familie des Einzelnen berichtet.
Schlussfolgerungen Es wird der Schluss gezogen, dass Verhaltens- und Erziehungstechniken bei der Behandlung solcher Fälle wirksam sein können. Weitere Forschungen, die solche Techniken mit ähnlichen Fällen replizieren, sind erforderlich, bevor die Wirksamkeit dieser Behandlung festgestellt werden kann.